Kommentar zu subtiler Reviktimisierung und Täter-Opfer-Umkehr: Bis zuletzt wollte Mustafa A. aus Lahav Shapira einen Täter machen (juedische-allgemeine.de)
BGH: „Aussage gegen Aussage 3“ – bei sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen ist eine die Überprüfung der Aussagekonstanz der Nebenklägerin ermöglichende Darstellung der Angaben der Belastungszeugen in den Urteilsgründen unabdingbar
BGH: „Aussage gegen Aussage 2″ – bei sexuellem Missbrauch der eigenen Tochter ist eine Terminswahrnehmung bei einer Kinder- und Jugendpsychologin zur „Stabilisierung der Nebenklägerin für die bevorstehende polizeiliche Vernehmung“ vom erkennenden Gericht zu erörtern
BGH: „Aussage gegen Aussage 1“ – bei Vorwürfen mehrfacher Vergewaltigung und sexuellem Missbrauchs mehrerer jugendlicher Geschädigter ist dem Vorwurf der „Verschwörung gegen den Täter“ und angeblicher wechselseitiger Beeinflussung der Zeuginnen nachzugehen
BGH Schwere Vergewaltigung mit Waffendrohung kann Schmerzensgeld i. H. v. 30.000,00 Euro rechtfertigen – richtige Verzinsung ergibt sich nicht aus zivilrechtlichen Vorschriften, sondern § 404 Abs. 2 StPO, § 291 Satz 1 BGB (Prozesszinsen ab Rechtshängigkeit)
BGH Opferschutz – ein für Sicherungsverwahrung relevanter „Hang“ im Sinne des § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB kann auch bei einem Ersttäter und erheblichen delinquenzfreien Zeiträumen zwischen Sexualstraftaten an Kindern vorliegen
BGH Noch einmal: Kein Anwaltswechsel – die Beistandsbestellung für die Nebenklage wirkt bis zur Verfahrensbeendigung und damit in die Revision fort
„Sie können das (Geld) mitnehmen!“ – Bizarrer anwaltlicher TOA-Versuch nach brutalem Angriff auf jüdischen Studenten in Berlin(taz.de)
SCHWEIZ Verzögerung bei Opferhilfe-Telefon trotz 5 Jahren Vorlaufzeit macht SP-Funiciello wütend – Bereits 12 Femizide in 2025 – Kanton Zürich ist enttäuscht (blick.ch)