BGH: Auch bei “erheblicher Strafmilderung” nach Anerkenntnis von 35.000,00 Euro Schmerzensgeld nach schwerer Vergewaltigung ist TOA-Prüfung erforderlich, StGB § 46a Nr. 1
BGH: Jugendstrafe ist zu verhängen, wenn wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich ist, ohne dass es darauf ankommt, ob eine Erziehungsbedürftigkeit oder -fähigkeit festgestellt werden kann, JGG § 17 Abs. 2 Alt. 2
BGH: Befangenheit durch “feministisch”-opferschützende Äußerungen der Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft
BGH: Zur Beweiswürdigung bei “Aussage gegen Schweigen”, wenn die einzige Belastungszeugin ihre Vorwürfe teilweise nicht mehr aufrechterhält oder erheblich erweitert (“Pseudoerinnerungen”)
BGH: Zum Nebeneinander von Schmerzensgeld und Feststellungsanspruch für Folgeschäden des Nebenklägers bei Körperverletzungsdelikten, StPO § 406 Abs. 1 Satz 3
BGH: Beteiligungsrechte der Nebenklage im sog. “Selbstleseverfahren” und deren Revisionsrelevanz – StPO §§ 249 Abs. 2, 261
BGH: Zum Nachprüfungserfordernis der rechtlichen Wirksamkeit einstweiliger Gewaltschutzanordnungen bei Verstoß gegen das GewaltSchG
Studie zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in den Diözesen Berlin, Dresden-Meißen und Görlitz setzt auf “Restorative Justice” zwischen Opfern, Tätern und Gemeinden
BGH: Adhäsionsverfahren nach Geiselnahme – saubere Feststellung des Schadensersatzes auch dann erforderlich, wenn Schmerzensgeld durch Anerkenntnis festgesetzt wurde