Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 9. Juli 2024 ist die G-BA Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche von der Geburt bis zum vollendeten 21. Lebensjahr mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KJ-KSVPsych-RL) in Kraft getreten.