Kammergericht erlaubt Strafgefangenen in Berliner JVA bis zu 50 Gramm Cannabis – KCanG sei auf Hafträume anwendbar (rsw.beck.de)
Das KG hat entschieden, dass auch Strafgefangene von den neuen Regeln des Konsumcannabisgesetzes profitieren. Denn die Gefängniszelle sei der gewöhnliche Aufenthalt.