Mangelnder Opferschutz durch Verteidiger: „Die Beschuldigten kommen an alles, was ein Opfer oder Zeuge bei der Polizei sagt.“ (tagesschau.de)
Wer vor Gericht gegen jemanden aussagt, sorgt sich mitunter um seine Sicherheit. Denn dort müssen Name und Anschrift genannt werden. Doch Beschuldigte kommen auch schon vorher an sämtliche Daten und Aussagen.