So läuft leider mancher „TOA“ in der Praxis: Geliehenes Geld, geflüsterte „Entschuldigung“, keine Spur von Reue – und dann die Bewährungsstrafe für den Vergewaltiger, während das Opfer Wohnung und Job verliert (merkur.de)
Eine Zahlung von 5.000 Euro und eine Entschuldigung, zu der er überredet wurde, bescherten einem Vergewaltiger in zweiter Instanz eine Bewährungsstrafe.