Trotz Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren bei Vergewaltigung: Knapp die Hälfte der Täter muss nicht ins Gefängnis (sz.de PLUS-Angebot)
Für Vergewaltigung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren vor. Doch viele Täter werden zu Bewährungsstrafen verurteilt – so wie der Ex-Freund einer 22-Jährigen aus Niederbayern.