Der Präsident des Wiener Straflandesgerichts, Friedrich Forsthuber, analysierte die neue Regelung der Regierung, die es erlaubt, ausländische Häftlinge schon nach der Hälfte der Haft abzuschieben. Er befürworte grundsätzlich alle Maßnahmen, die zur Entlastung der Gefängnisse beitragen, denn dadurch könne mehr Raum für Resozialisierungsarbeit entstehen und sich die Stimmung im Haftalltag verbessern. Dabei sei selbst ein Tropfen auf dem heißen Stein, wenigstens ein Tropfen.