Die zum 1.1.2024 durch das SGB XIV neu aufgestellten Traumaambulanzen sind im Hinblick auf die ständig steigende Nachfrage seitens Betroffener von Gewalt- und Sexualstraftaten deutschlandweit wichtige Institutionen. Hier können Betroffene niederschwellig und innerhalb kürzester Zeit psychologische Unterstützung erhalten. Ziel ist es, vor einer Entstehung oder Verschlechterung psychischer Symptomatik zu schützen und angemessen psychotherapeutisch zu versorgen. Durch die Gesetzesnovelle besteht für alle Geschädigten und teilweise auch für deren Angehörige ein gesetzlicher Anspruch auf Inanspruchnahme von Leistungen in Traumaambulanzen. Im Rahmen des 8. BIOS-Opferschutztages wollen wir nicht nur die Arbeit von Traumaambulanzen zur Verhinderung des Eintritts schwerer Traumafolgestörungen beleuchten, sondern uns darüber hinaus mit Grundfragen der Psychotraumatologie befassen, die für unser Verständnis solcher Traumata und deren Behandlung zentrale Bedeutung haben. |