BGH: Ersatzverpflichtung des Angeklagten für „jeden weiteren materiellen und immateriellen Schaden“ ist neben Euro 20.000,00 Schmerzensgeld ohne weitere Begründungen unzulässig – Beschluss des 4. Strafsenats vom 18.11.2025 – Az. 4 StR 290/25
Restorative Justice-Film „All Eure Gesichter“ für einen Monat im Free-TV bei ONE (ardmediathek.de) – hier anschauen
Gegen Jugendkriminalität: Heidelbergs Haus des Jugendrechts erwartet 2.000 Fälle jährlich (swr.de)
Starke Allianz für Opfer von Straftaten: WEISSER RING und Opferhilfe bündeln Kräfte in Niedersachsen – scharnberg.de
Fallzahlen der Opferhilfe in Sachsen auf Höchststand: immer mehr Betroffene suchen Rat und Hilfe (lvz.de)
ÖSTERREICH Verein Neustart: Arbeit mit Straftätern aus der digitalen Welt (kurier.at PLUS-Angebot)
BGH: Zur Beweiserhebung bei schwerem sexuellen Missbrauch durch den Kindsvater in der Aussagekonstellation „Eins gegen Eins“ – Beschluss des 6. Strafsenats vom 17. Dezember 2025 – 6 StR 260/25
Klein, aber wirkungsvoll: Stresskissen für Vernehmungen – Stiftung Opferhilfe stärkt Betroffene bei Polizei Hannover(langenhagener-news.de)
VIDEO Wenn die Frau zum Beweisobjekt wird – Opfer von häuslicher Gewalt finden im System schwer Gehör (ndr.de)
BGH: Kein TOA im Sinne von § 46a Nr. 1 StGB, wenn „Stiefvater“ im „Versöhnungsanruf“ das 9-jährige Kind für den sexuellen Missbrauch (mit-)verantwortlich macht – Urteil des 4. Strafsenats vom 20.11.2025 – Az. 4 StR 232/25
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2025/4_StR_232-25.pdf?__blob=publicationFile&v=1