Kritik an Kürzungen beim TOA in NRW: Wichtiger Beitrag für mehr Gerechtigkeit – (westfalenspiegel.de)
BGH: Wunsch (fremdsprachiger) Nebenkläger, Revisionsentscheidung im Detail zu verstehen und nachzuvollziehen, ist vom Nebenklagevertreter zu erfüllen, § 397 Abs. 3 StPO i. V. m. § 187 Abs. 2 Satz 4 und 5 GVG
BGH: Auch bei sexuellem Missbrauch keine Erstattung der notwendigen Auslagen der Nebenklägerin in der Revision, wenn durch Tod des Angeklagten Verfahrenshindernis entsteht, § 206a Abs. 1 StPO
BGH: Und wieder – unzulässige Nebenklagerevision, wenn Rechtsmittelbefugnis (Verurteilung wegen Mordes statt Totschlags) nicht sauber dargestellt wird , § 400 Abs. 1 StPO
Täter-Opfer-Ausgleich in NRW: Justizministerium setzt Rotstift an, Opfereinrichtungen erleben beispiellose Kündigungswelle (nrz.de)
Psychotherapeuten-Journal 3-2024 mit spannendem Schwerpunkt: Psychotherapeutische Unterstützung und Behandlung von traumatisierten Personen – ein Risiko für die Glaubhaftigkeit im Strafverfahren?
https://www.psychotherapeutenjournal.de/ptk/web.nsf/gfx/med_dome-d96d4d_3e85a/$file/Psychotherapeutenjournal%203-2024.pdf