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Opferschutz in Niedersachsen – Veranstaltung im OLG Oldenburg

7. März um 17:00 - 19:00

Kostenlos

Die Aufarbeitung von Straftaten beschränkt sich nicht auf die Aburteilung der Täter. Die Unterstützung von Opfern körperlicher oder seelischer Gewalt ist ein ebenso wichtiges Anliegen. Aber wie genau ist der Opferschutz in Niedersachen organisiert und welche Angebote gibt es?

Diese und andere Fragen beantwortet der Niedersächsische Landesbeauftragte für Opferschutz, Herr Thomas Pfleiderer, im Rahmen eines Vortrages am Donnerstag, den 07. März 2024 um 17.30 Uhr im Sitzungssaal des Oberlandesgerichts Oldenburg. Dabei kommen an verschiedenen Stellen auch regionale Angebote zur Sprache.

Die Veranstaltung ist öffentlich. Interessierte sind herzlich eingeladen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich und die Teilnahme ist kostenlos.